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Können krankenkassenprämien von den steuern abgezogen werden baselland
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Dazu können Sie: bei der Krankenkasse einen Auszug über die selbst bezahlten Kosten bestellen.
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n StG können die selbst getragenen Kosten für Krankheit und Unfall der steuerpflich- tigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen abgezogen werden. Beim.
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Beiträge und Prämien an Personenversicherungen sowie Zinsen auf Sparkapitalien können in einem limitier- ten Umfang vom Einkommen abgezogen werden.
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Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und Zusatzversicherung können Sie teilweise von den kantonalen Steuern abziehen.
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1. Kann ich die Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen? Krankenkassenprämien für die Grundversicherung und Zusatzversicherung können Sie teilweise von den kantonalen Steuern abziehen. Es besteht ein Maximalbetrag. Dieser ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
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Beiträge und Prämien an Personenversicherungen sowie Zinsen auf Sparkapitalien können in einem limitier-ten Umfang vom Einkommen abgezogen werden. Massgebend für die Bemessung des Abzuges sind die Verhältnisse am Stichtag ( Dezember) beziehungsweise bei Beendigung der Steuerpflicht. Auch bei Än-.
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Folgende Leistungen beziehungsweise deren Kosten können von den Steuern abgezogen werden, sofern die Beträge im Steuerjahr in Rechnung gestellt wurden: Heilbehandlung durch Ärzte und anerkannte Naturheilpraktikerinnen; Kosten für vom Arzt verordnete Medikamente; Impfungen; Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinken, Hörgeräte, Prothesen.
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Eines vorweg: Die Krankenkassenprämien, welche in der Regel den höchsten Anteil der Gesundheitskosten ausmachen, zählen leider nicht zu den abzugsfähigen Kosten. Dennoch lohnt es sich in jedem Fall, alle in den Steuergesetzen vorgesehenen Abzüge für Gesundheitskosten geltend zu machen.
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Gemäss § 29 Abs. 1 lit. n StG können die selbst getragenen Kosten für Krankheit und Unfall der steuerpflich-tigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen abgezogen werden. Beim Bund ist ein Abzug der Kos-ten nur zulässig, soweit diese 5 % der steuerbaren Einkünfte übersteigen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG).
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Von den Mieteinkünften können die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien (Feuer-, Elementar-, Wasserschaden-, Glas- und Haftpflichtversicherungen) und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Den Unterhaltskosten sind Investitionen gleichgestellt, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. steuererklärung versicherungsprämien ausfüllen
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Eine neue Initiative fordert im Baselbiet, dass sämtliche selbst bezahlten Krankenkassenprämien von den Steuern abgezogen werden können.
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krankenkassenprämien steuern abziehen basel-stadt
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